EON kündigen: Vorlage, Fristen und häufige Fallen

Du zahlst zu viel für Strom, bist unzufrieden mit dem Service oder hast einfach ein besseres Angebot gefunden? Dann wird es Zeit, deinen EON Vertrag zu kündigen. Klingt einfach, hat aber ein paar Stolperfallen. Dieser Artikel erklärt dir alles, was du wissen musst: welche Fristen gelten, wann du ein Sonderkündigungsrecht hast, was bei einem Umzug passiert und worauf du bei der Schlussrechnung achten solltest.
Am Ende findest du eine fertige Kündigungsvorlage, die du direkt per E-Mail oder Brief verschicken kannst.
Welchen Vertrag hast du überhaupt?
Bevor du kündigst, musst du wissen, welche Art von Vertrag du mit EON hast. Das bestimmt nämlich deine Kündigungsfrist. Es gibt zwei grundlegend verschiedene Vertragstypen:
Grundversorgung: Du bist automatisch in der Grundversorgung, wenn du nie aktiv einen Stromtarif gewählt hast. Das passiert zum Beispiel, wenn du in eine neue Wohnung ziehst und einfach den Strom nutzt, ohne einen Anbieter zu kontaktieren. Der lokale Grundversorger beliefert dich dann zu seinen Standardkonditionen. Die Grundversorgung ist gesetzlich geregelt in der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)[1].
Sondervertrag: Sobald du aktiv einen Tarif abgeschlossen hast, egal ob bei EON oder einem anderen Anbieter, hast du einen Sondervertrag. Typische EON Tarife wie "KlassikStrom", "FixStrom" oder "FlexibelStrom" sind alles Sonderverträge mit individuellen Laufzeiten und Kündigungsfristen.
Wenn du nicht sicher bist, welchen Vertrag du hast: Schau auf deine letzte Jahresabrechnung. Dort steht der Tarifname. Oder ruf bei EON an und frag nach. Du kannst deinen Vertrag auch im EON Kundenportal unter "Mein E.ON" einsehen.
Kündigungsfristen: Grundversorgung vs. Sondervertrag
Grundversorgung: 2 Wochen Frist
Die Grundversorgung ist der einfachste Fall. Nach §20 Abs. 1 StromGVV kannst du jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen[1]. Es gibt keine Mindestlaufzeit, keine automatische Verlängerung, keine versteckten Klauseln. Du kannst heute kündigen und bist in 14 Tagen raus.
Das macht die Grundversorgung trotz der oft höheren Preise zumindest flexibel. Wenn du wechseln willst, geht das schnell.
Sondervertrag: Genau hinschauen
Bei Sonderverträgen wird es komplizierter. Die Fristen hängen vom konkreten Tarif ab:
| EON Tarif | Mindestlaufzeit | Kündigungsfrist | Automatische Verlängerung |
|---|---|---|---|
| KlassikStrom | 10 Monate | 4 Wochen zum Laufzeitende | 12 Monate |
| FixStrom | 12 Monate | 4 Wochen zum Laufzeitende | 12 Monate |
| FlexibelStrom | keine | 12 Tage zum Laufzeitende | unbefristet |
Seit dem 1. März 2022 gelten durch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und die entsprechende Anpassung in §41b EnWG strengere Regeln für Energieverträge[2]:
- Die Erstlaufzeit darf maximal 24 Monate betragen.
- Nach Ablauf der Erstlaufzeit ist der Vertrag jederzeit mit einem Monat Frist kündbar.
- Die automatische Verlängerung erfolgt nur noch auf unbestimmte Zeit (nicht mehr um ein weiteres Jahr).
Diese Regeln gelten allerdings nur für Verträge, die nach dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden. Hast du einen älteren Vertrag, gelten die damals vereinbarten Bedingungen bis zum nächsten Verlängerungsdatum.
Die automatische Verlängerung: Die grösste Falle
Die mit Abstand häufigste Falle bei EON Kündigungen ist die automatische Vertragsverlängerung. So funktioniert sie:
Du schliesst einen Vertrag mit 12 Monaten Laufzeit ab. Vier Wochen vor Ablauf müsstest du kündigen. Vergisst du das, verlängert sich der Vertrag automatisch. Bei älteren Verträgen (vor März 2022) sogar um weitere 12 Monate. Bei neueren Verträgen auf unbestimmte Zeit, dann aber mit einmonatiger Kündigungsfrist.
Beispielrechnung: Dein Vertrag läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Laufzeitende. Das bedeutet: Deine Kündigung muss spätestens am 3. Dezember bei EON eingehen. Am 4. Dezember ist es zu spät.
Tipp: Notiere dir das Kündigungsdatum im Kalender, am besten mit einer Erinnerung sechs Wochen vorher. So hast du genug Puffer, falls etwas schiefgeht.
Sonderkündigungsrecht: Wann du sofort rauskommst
Es gibt Situationen, in denen du deinen Vertrag unabhängig von der regulären Laufzeit vorzeitig kündigen kannst. Das nennt sich Sonderkündigungsrecht und ist in §41 Abs. 5 EnWG geregelt[2].
Bei Preiserhöhung
Das wichtigste Sonderkündigungsrecht entsteht bei einer Preiserhöhung. Wenn EON dir mitteilt, dass dein Strompreis steigt, hast du das Recht, den Vertrag zum Tag vor Inkrafttreten der neuen Preise zu kündigen.
EON muss dich mindestens einen Monat vor der Preisänderung informieren (bei Grundversorgung sogar sechs Wochen). In der Mitteilung muss ausdrücklich auf dein Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden. Fehlt dieser Hinweis, ist die Preiserhöhung unwirksam[3].
Wichtig: Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei:
- Erhöhung von Netzentgelten, Umlagen oder Abgaben, die EON weitergibt
- Änderungen der Vertragsbedingungen (AGB)
- Einführung neuer Gebühren
Nicht bei:
- Reinen Umsatzsteueränderungen
- Auslaufen eines Bonus (das zählt nicht als Preiserhöhung)
- Vertraglich vereinbarten variablen Tarifen, bei denen die Preisanpassung Teil des Tarifmodells ist
Bei Umzug
Ziehst du um, hast du nach §41b Abs. 5 EnWG ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von sechs Wochen[2]. Kündige also mindestens sechs Wochen vor deinem Umzugstermin.
Es gibt allerdings einen Haken: Wenn EON dich an deiner neuen Adresse zu denselben Konditionen weiterbeliefern kann, darf EON das innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt deiner Kündigung mitteilen. In diesem Fall läuft dein Vertrag an der neuen Adresse weiter. Willst du das vermeiden, musst du nachweisen, dass an der neuen Adresse bereits eine andere Person den Stromvertrag übernimmt.
Sonderfall: Wenn dein neuer Wohnort nicht im Versorgungsgebiet von EON liegt, greift das Sonderkündigungsrecht auf jeden Fall. EON kann dich dann nicht an der neuen Adresse beliefern und muss die Kündigung akzeptieren.
Bei fehlerhafter Abrechnung
Wenn EON deine Rechnungen wiederholt falsch erstellt und trotz Widerspruch nicht korrigiert, kann das eine ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach §314 BGB rechtfertigen. Das ist allerdings der schwierigste Weg und erfordert eine Dokumentation der Fehler und erfolglosen Kontaktversuche.
Schritt für Schritt: So kündigst du deinen EON Vertrag
Schritt 1: Vertragsdaten sammeln. Du brauchst deine Kundennummer (steht auf jeder Rechnung), deine Vertragsnummer und deine Zählernummer.
Schritt 2: Kündigungsfrist prüfen. Schau in deinen Vertrag oder ins EON Kundenportal. Wann läuft dein Vertrag aus? Bis wann musst du kündigen?
Schritt 3: Neuen Anbieter suchen. Bevor du kündigst, solltest du bereits einen neuen Anbieter haben. Viele neue Anbieter übernehmen die Kündigung bei deinem alten Versorger. Das ist der einfachste Weg, weil du sicherstellst, dass keine Versorgungslücke entsteht.
Schritt 4: Kündigung absenden. Per E-Mail, über das Kundenportal oder per Brief. Bei einer ordentlichen Kündigung reicht eine E-Mail. Bei einer ausserordentlichen Kündigung (Sonderkündigungsrecht) empfehle ich ein Einschreiben mit Rückschein, damit du einen Nachweis hast.
Schritt 5: Bestätigung einfordern. EON muss dir die Kündigung bestätigen. Hast du nach einer Woche keine Bestätigung erhalten, hake nach. Telefonisch unter 0800 0 600 600 oder per E-Mail an kundenservice@eon.de.
Schritt 6: Zählerstand ablesen. Am Tag der Vertragsbeendigung liest du deinen Zählerstand ab. Fotografiere den Zähler mit dem Datum sichtbar. Das schützt dich vor falschen Abrechnungen.
Kündigungsvorlage: Kopieren und absenden
Hier ist eine fertige Vorlage, die du direkt verwenden kannst. Ersetze die Platzhalter in eckigen Klammern durch deine Daten.
Betreff: Kündigung meines Stromvertrags, Kundennummer [KUNDENNUMMER]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Stromliefervertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Meine Vertragsdaten:
Kundennummer: [KUNDENNUMMER] Vertragsnummer: [VERTRAGSNUMMER] Vertragsadresse: [STRASSE, PLZ ORT] Zählernummer: [ZÄHLERNUMMER]
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung sowie das genaue Vertragsende schriftlich.
Bitte erstellen Sie die Schlussrechnung innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen und überweisen Sie ein eventuelles Guthaben auf folgendes Konto:
IBAN: [DEINE IBAN] Kontoinhaber: [DEIN NAME]
Einer Fortsetzung des Vertragsverhältnisses über den Kündigungstermin hinaus widerspreche ich ausdrücklich.
Mit freundlichen Grüssen [DEIN NAME] [DATUM]
Variante bei Sonderkündigung wegen Preiserhöhung:
Ergänze nach dem ersten Absatz folgenden Satz:
"Ich mache von meinem Sonderkündigungsrecht gemäss §41 Abs. 5 EnWG Gebrauch. Grund ist die von Ihnen angekündigte Preiserhöhung zum [DATUM DER PREISERHÖHUNG]. Ich kündige hiermit zum Tag vor Inkrafttreten der neuen Preise, also zum [DATUM MINUS 1 TAG]."
Variante bei Umzug:
"Ich mache von meinem Sonderkündigungsrecht gemäss §41b Abs. 5 EnWG wegen Wohnungswechsel Gebrauch. Mein Umzugsdatum ist der [UMZUGSDATUM]. Ich kündige hiermit mit der gesetzlichen Frist von sechs Wochen."
Wohin schickst du die Kündigung?
EON bietet mehrere Kanäle:
| Kanal | Adresse / Kontakt |
|---|---|
| kundenservice@eon.de | |
| Online-Portal | mein.eon.de (unter "Vertrag" > "Kündigen") |
| Briefpost | E.ON Energie Deutschland GmbH, Arnulfstr. 203, 80634 München |
| Telefon | 0800 0 600 600 (kostenlos, Mo-Fr 7-20 Uhr, Sa 8-14 Uhr) |
Am sichersten ist eine Kündigung per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben. So hast du einen Nachweis, falls es Streit über den Zugang gibt.
Seit dem 1. Juli 2022 müssen Unternehmen, bei denen du online einen Vertrag abschliessen konntest, auch einen Online-Kündigungsbutton anbieten (§312k BGB). Findest du diesen Button bei EON nicht, ist das ein Verstoss, der die Kündigung nicht verhindert, dir aber einen zusätzlichen Beschwerdepunkt gibt.
Schlussrechnung: Dein Geld zurückholen
Nach der Kündigung muss EON dir eine Schlussrechnung schicken. Die gesetzliche Frist dafür beträgt sechs Wochen ab Vertragsende (§40c EnWG)[2].
In der Praxis dauert es bei EON oft deutlich länger. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch rechtswidrig. Der BGH hat 2014 entschieden (Az. III ZR 455/13), dass Energieversorger die Sechs-Wochen-Frist einhalten müssen.
Was tun, wenn die Schlussrechnung nicht kommt?
- Warte die sechs Wochen ab.
- Setze EON schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen.
- Weise darauf hin, dass du bei Nichterfüllung Verzugsschäden geltend machen wirst.
- Nach Ablauf der Nachfrist kannst du eine Verzugspauschale von 40 Euro nach §288 Abs. 5 BGB geltend machen. Achtung: Diese Pauschale gilt primär im B2B-Bereich. Im Verbraucherbereich ist die Durchsetzung umstritten, aber der Verzugsschaden selbst (zum Beispiel Zinsen) steht dir auf jeden Fall zu.
Guthaben: Ergibt die Schlussrechnung ein Guthaben zu deinen Gunsten (weil du zu hohe Abschläge gezahlt hast), muss EON dieses innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung auszahlen. Tut EON das nicht, setze auch hier eine Frist und verweise auf dein Recht zur Aufrechnung.
Fünf häufige Fehler bei der EON Kündigung
Fehler 1: Zu spät kündigen. Die Kündigungsfrist von vier Wochen zum Laufzeitende klingt grosszügig, aber sie bezieht sich auf den Zugang bei EON, nicht auf das Absendedatum. Plane Postlaufzeiten ein. Per E-Mail bist du auf der sicheren Seite.
Fehler 2: Keinen neuen Anbieter haben. Wenn du kündigst, ohne einen neuen Vertrag zu haben, fällst du in die Grundversorgung. Die ist in der Regel 200 bis 400 Euro pro Jahr teurer als ein guter Sondervertrag. Am einfachsten ist es, den neuen Anbieter die Kündigung erledigen zu lassen.
Fehler 3: Sonderkündigungsrecht verschlafen. EON schickt dir einen Brief mit einer Preiserhöhung. Du legst ihn beiseite. Zwei Monate später fällt dir ein, dass du kündigen wolltest, aber die Frist ist abgelaufen. Reagiere sofort auf Preiserhöhungsschreiben.
Fehler 4: Keinen Zählerstand dokumentieren. Am letzten Vertragstag den Zähler ablesen und fotografieren. Ohne diesen Nachweis kann EON den Verbrauch schätzen, und Schätzungen fallen selten zu deinen Gunsten aus.
Fehler 5: Kündigung nicht nachverfolgen. Du schickst die Kündigung ab und vergisst sie. Wochen später stellt sich heraus, dass EON sie nie erhalten hat (oder behauptet, sie nie erhalten zu haben). Fordere immer eine schriftliche Bestätigung an.
Sonderfall: EON will nicht kündigen
Manchmal lehnt EON eine Kündigung ab, mit der Begründung, die Frist sei nicht eingehalten oder es bestehe kein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall:
- Prüfe die Begründung. Ist sie berechtigt? Schau in deinen Vertrag und vergleiche die Daten.
- Widerspreche schriftlich. Lege dar, warum deine Kündigung wirksam ist. Berufe dich auf die konkreten Paragraphen (§20 StromGVV bei Grundversorgung, §41 Abs. 5 oder §41b Abs. 5 EnWG bei Sonderkündigung).
- Schlichtungsstelle einschalten. Die Schlichtungsstelle Energie (schlichtungsstelle-energie.de) ist kostenlos und kann innerhalb von 3 Monaten vermitteln.
- Verbraucherzentrale kontaktieren. Die Verbraucherzentrale deines Bundeslandes bietet Rechtsberatung im Energierecht, oft für 15 bis 25 Euro.
Was passiert nach der Kündigung?
Nach erfolgreicher Kündigung läuft dein Vertrag noch bis zum vereinbarten Endtermin. In dieser Zeit ändert sich für dich nichts. Am letzten Tag liest du den Zählerstand ab und meldest ihn an EON.
Dein neuer Anbieter übernimmt nahtlos die Belieferung. Es gibt keine Unterbrechung der Stromversorgung, das ist gesetzlich garantiert. Selbst wenn es technische Verzögerungen gibt, springt der Grundversorger ein (sogenannte Ersatzversorgung nach §38 EnWG). Du sitzt also nie im Dunkeln.
Die Schlussrechnung von EON kommt dann innerhalb von sechs Wochen. Prüfe sie sorgfältig: Stimmt der Zählerstand? Stimmen die Abschläge? Wurde der richtige Tarif bis zum letzten Tag berechnet?
Checkliste: EON kündigen
Hier nochmal alles auf einen Blick:
- Vertragstyp klären (Grundversorgung oder Sondervertrag)
- Kündigungsfrist im Vertrag nachschlagen
- Prüfen, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht (Preiserhöhung, Umzug)
- Neuen Stromanbieter auswählen und Vertrag abschliessen
- Kündigung an EON senden (E-Mail oder Einschreiben)
- Bestätigung der Kündigung einfordern und archivieren
- Am letzten Vertragstag: Zählerstand ablesen und fotografieren
- Schlussrechnung prüfen (muss innerhalb von 6 Wochen kommen)
- Guthaben einfordern, falls EON nicht von selbst auszahlt
Zusammenfassung
EON zu kündigen ist kein Hexenwerk, wenn du die Fristen kennst. In der Grundversorgung bist du mit zwei Wochen Frist schnell raus. Bei Sonderverträgen musst du die Laufzeit und die Kündigungsfrist im Blick behalten. Das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung (§41 Abs. 5 EnWG) ist dein stärkstes Werkzeug, wenn du vorzeitig aus einem laufenden Vertrag willst. Bei einem Umzug hast du sechs Wochen Frist (§41b Abs. 5 EnWG).
Nutze die Kündigungsvorlage oben, dokumentiere alles schriftlich und vergiss nicht, deinen Zählerstand am letzten Tag abzulesen. Und vor allem: Habe bereits einen neuen Anbieter, bevor du kündigst. So vermeidest du die teure Grundversorgung und sparst sofort Geld.
Sources
- [1]Bundesministerium der Justiz (2024). Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) — §20 Kündigung. Kündigungsfrist von zwei Wochen in der Grundversorgung
- [2]Finanztip (2026). Sonderkündigungsrecht für Strom und Gas: So kommen Sie aus dem Vertrag. Übersicht zu §41 Abs. 5 EnWG, §41b Abs. 5 EnWG und §40c EnWG
- [3]Octopus Energy (2026). Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung. Preiserhöhung unwirksam bei fehlendem Hinweis auf Sonderkündigungsrecht

